Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO)

Continuing Airworthiness Management Organisationen (CAMO) sind entweder in einem Luftfahrtunternehmen integriert oder eigenständige Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. Zusätzlich zu ihrer Basisgenehmigung können sie über das Privileg verfügen, an Luftfahrzeugen im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 die jährlich vorgeschriebene technische Nachprüfung durchzuführen und unter bestimmen Voraussetzungen Fluggenehmigungen auszustellen.

Die CAMO hat verschiedene Aufgaben. Sie entwickelt unter anderem Instandhaltungsprogramme für Luftfahrzeuge und veranlasst oder koordiniert insbesondere die entsprechend nötigen Modifikations-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Die Durchführung der technischen Nachprüfung der Luftfahrzeuge (sofern die entsprechende Berechtigung vorliegt), wie auch das Führen der technischen Akten der Luftfahrzeuge gehört ebenso zum Tätigkeitsgebiet der CAMO. Weitere privatrechtliche Dienstleistungen gegenüber dem Luftfahrzeughalter sind natürlich möglich.

Auch die ausführlichsten Informationsunterlagen können nicht alle individuellen Fragen klären. Deshalb bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit zu einem Informationsgespräch. Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin zu vereinbaren oder senden Sie uns eine E-Mail.

Antrag zur Erlangung einer  Genehmigung gemäss Teil M, Unterabschnitt G der Verordnung (EG) Nr. 1321/2014

Der Antrag erfolgt mit EASA Form 2, EASA Form 4 und einem Lebenslauf des CAMO-Managers. Nach Eingang dieser drei Dokumente wird der Antragsteller zu einem ersten Gespräch eingeladen, bei dem alle notwendigen Schritte und ihre zeitliche Reihenfolge beidseitig festgelegt werden. Dem Antragsteller wird eine Kopie des «Anybody’s CAME» (Continuing Airworthiness Management Exposition) ausgehändigt, was ihm den Einstieg in die Erstellung dieses Betriebshandbuches erleichtern soll.