Umschreibung von Ausländischen Lizenzen   MF - Home Page

Die Anerkennung / Umschreibung ausländischer PPL A   - Lizenzen erfolgt

1. allgemein: für    - Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien

hier bestehen bereits allgemeine gegenseitige Anerkennungen. Sie können ohne weitere Umschreibungen mit unseren Flugzeugen fliegen.

 

2. im Einzelfall (auf Antrag, über LBA, dies ist deutlich komplizierter).

z.B. für US PPL Anerkennung benötigen Sie:

- gültige US-Erlaubnis, gültiges FAA Medical Certificate, BFR, Antrag an das LBA,  2 Jahre US - PPL, 24 Flugstunden PIC, 3 Streckenflüge.

- theoretische Prüfung in Luftrecht (nach Richtlinien des BMV Heft 2), Vorbereitung / Durchführung eines 300 km Navigationsdreiecksflugs mit Fluglehrer, Landung auf einem Flugplatz mit FVK.

- KBA - Auszug, Führungszeugnis, Sprechfunkzeugnis (BZF I/II).

Nach erfolgter Anerkennung ist die Erteilung einer Erlaubnis bei der Landes - Luftfahrtbehörde zu beantragen.

Was Sie zur Anerkennung Ihrer Lizenz unternehmen müssen und die notwendigen Formulare erfahren Sie hier.