Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO)
Antrag zur Erlangung einer Genehmigung gemäss Teil M, Unterabschnitt G der Verordnung (EG) Nr. 1321/2014
Der Antrag erfolgt mit EASA Form 2, EASA Form 4 und einem Lebenslauf des CAMO-Managers. Nach Eingang dieser drei Dokumente wird der Antragsteller zu einem ersten Gespräch eingeladen, bei dem alle notwendigen Schritte und ihre zeitliche Reihenfolge beidseitig festgelegt werden. Dem Antragsteller wird eine Kopie des «Anybody’s CAME» (Continuing Airworthiness Management Exposition) ausgehändigt, was ihm den Einstieg in die Erstellung dieses Betriebshandbuches erleichtern soll.