Training – zur Steigerung der fliegerischen Fitnes
JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
(2) Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
Training – Einweisung in den Alpenflug
JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
Training – Auslandserfahrung europaweit
JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
Training – Notfalltraining, Schlechtwetter Training
JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
(2) Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
Verlängerung der SEP(l) Berechtigung mit Fluglehrer
JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
(2) Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
Verlängerung & Erneuerung von Berechtigungen mit MFA – Prüfern
JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
(2) Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
Abnahme von behördlich erforderlichen Prüfungen mit MFA-Prüfern
JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
(2) Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
Kompetenzbeurteilungen für Piloten und Fluglehrer
JAR-FCL 1.245 (c) (1) – Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten – Gültigkeit und Verlängerung
Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
(1) Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) oder CRI(A)
geflogen werden.
(2) Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
REQUIREMENTS: